Mitreden bis zum 22. September: Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen
Die Entwürfe verfolgen das Ziel, den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 über BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht zu überführen. Damit werden bestehende Anforderungen für Großfeuerungsanlagen und Lösemittelbetriebe überprüft und aktualisiert.
Wesentliche Änderungen ergeben sich in beiden Verordnungen. In der 13. BImSchV wird ein neuer Abschnitt 6 ergänzt, der die europäischen Schlussfolgerungen umsetzt. Gleichzeitig soll die Bestimmung des Schwefelgehalts im Erdgas künftig nur noch halbjährlich vorgeschrieben sein. Dies dient ausdrücklich der Entlastung der Betreiber und reduziert den bürokratischen Aufwand. In der 31. BImSchV ist vorgesehen, die Prüfung der Lösungsmittelbilanz zu öffnen. Diese soll künftig nicht mehr ausschließlich von öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen erfolgen, sondern auch von fachkundigen Personen. Damit erweitert sich der Kreis qualifizierter Prüfer deutlich.
Darüber hinaus ist eine neue Verwaltungsvorschrift für Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der chemischen Industrie geplant. Sie betrifft die Hauptgruppen 1 und 4, ändert die TA Luft und soll für rund 1.600 Anlagen in Deutschland verbindlich werden. Ziel ist es, die Emissionsminderung systematisch abzusichern und praxisnahe Anforderungen für die Betreiber vorzugeben. Die EU Vorgaben würden jedoch 1:1 umgesetzt.
Unternehmen und Verbände sind aufgerufen, ihre Stellungnahmen bis spätestens 22. September 2025 an die jeweils zuständige IHK weiterzuleiten. Diese Beiträge fließen anschließend in die gemeinsame Stellungnahme des DIHK ein. Damit besteht die Möglichkeit, die künftige Ausgestaltung der nationalen Regelungen aktiv mitzugestalten und praxisrelevante Erfahrungen einzubringen. Besonders interessant ist dabei die vorgesehene Neuregelung zur „fachkundigen Person“, die eine deutliche Öffnung gegenüber bisherigen Prüfpflichten darstellt.
