Beschleunigung durch § 8a BImSchG - Zulassung des vorzeitigen Beginns vor Ende der Auslegungsfrist
Viele Anlagenbetreiber sind aktuell vor die Herausforderung gestellt, kurzfristig Änderungen in der Energieversorgung oder Produktionsabläufen zu realisieren und genehmigungsrechtlich abzusichern. Wie dies mittels § 8a (1) BImSchG gelingen kann zeigt unser aktueller Newsletter.
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