Änderung der 13. BImSchV und der 17. BImSchV
Am 02.12.2020 wurden durch die Bundesregierung Änderungen an der 13. BImSchV und der 17. BImSchV beschlossen. Durch die angestrebten Änderungen werden die Regelungen der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen in nationales Recht umgesetzt.
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