TA Luft 2021 beschlossen!
TA Luft 2021
Die Überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wurde gestern, 23.06.2021, durch das Bundeskabinett beschlossen. Abhängig vom Veröffentlichungsdatum im Bundesanzeiger tritt die Neufassung der TA Luft somit spätestens zum Oktober 2021 in Kraft. Die vom Bundesrat in der Sitzung am 28.05.2021 verabschiedete neue TA Luft 2021 wurde ohne Aussprache durch das Bundeskabinett beschlossen.
Dabei wurden die Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat vom 27.04.2021 zu gut Zweidrittel in den Beschluss des Bundesrates vom 28.05.2021 übernommen. Durch die teilweise Übernahme der Vorschläge, kommt es in Einzelfällen zu Inkonsistenzen im neuen Regelwerk, die ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden sollen.
Bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen TA Luft gilt für laufende Zulassungsverfahren noch die TA Luft mit Stand von 2002. Gemäß der Übergangsregelung in Nr. 8 der neuen TA Luft sollen Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben der TA Luft von 2002 zu Ende geführt werden, wenn vom Vorhabenträger vor dem Inkrafttreten der neuen TA Luft ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt wurde.