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Verfahrensdauer von Genehmigungsverfahren

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Ablauf und die zeitliche Verfahrensdauer von Genehmigungsverfahren. Die festgelegten Fristen betragen sieben Monate für förmliche (große) Verfahren mit öffentlicher Auslegung und drei Monate für vereinfachte Verfahren, wobei hier jeweils noch mindestens ein Monat für die Vollständigkeitsprüfung aufzurechnen ist.

„Von draußen vom Walde komm ich her und muss euch sagen es weihnachtet gar sehr“ - wer kennt nicht diese Verszeile und diese scheint auch gerade wieder zutreffend zu sein. Der Einzelhandel erinnert uns mit Macht daran, dass sich das Jahr dem Ende zuneigt. Es werden bereits jetzt Plätzchen, Lebkuchen und Christstollen angeboten.  

Und was hat das mit uns Genehmigungsmanagern zu tun? Richtig, sollten Sie noch in diesem Jahr eine Zulassung benötigen, reicht es jetzt noch für eine Anzeige nach §15 BImSchG, ein vereinfachtes Verfahren nach § 19 BimSchG könnte ggf. noch klappen, aber für ein förmliches Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit reicht die Zeit definitiv nicht mehr.  

Die Zeiten für diese Verfahrensarten sowie der zeitliche Ablauf eines Immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren sind in verschiedenen Normen festgelegt. Jedoch stellen wir auf Grund eigener Erfahrungen und Kundenberichten fest, dass Zulassungsbehörden allzu gerne von diesen Regeln abweichen und damit Verfahren in die Länge ziehen. Nicht selten wird die Vollständigkeit einfach nicht festgestellt, um zu verhindern, dass die Fristen zur Erteilung der Zulassung laufen.  

Im Rahmen von Zulassungsverfahren gibt es noch mehr solcher „Zeitkiller“ umso wichtiger, dass Ihr Verfahren von zuverlässigen Genehmigungsmanagern begleitet wird. 

In diesem Sinne bereits jetzt: Frohe Weihnachten!