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Neuerungen der TA Luft 2021 - Ausblick

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, die „neue“ TA Luft 2021 tritt zum 01.12.2021 in Kraft. Wie in vielen Pressemeldungen beschrieben verschärfen sich Grenzwerte, Schadstoffe werden reklassifiziert oder erstmalig im Rahmen der Luftreinhaltung berücksichtigt.

Neuerungen der TA Luft 2021

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) erfährt mit der anstehenden Novellierung diverse Änderungen, die eine Verschärfung zulässiger Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen bewirken. Neu eingeführt werden etwa Benzo(a)pyren als Leitkomponente für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die Betrachtung von Dioxinen in Hinblick auf den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen oder auch die Betrachtung von Bioaerosole hinsichtlich der Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Zukünftig unterfallen zudem neue Anlagenarten wie beispielsweise bestimmte Typen von Biogasanlagen oder Anlagen zur Herstellung von Holzpellets- bzw. Holzbriketts erstmalig dem speziellen Regelungsteil der Nr. 5.4. der TA Luft. Durch die Einarbeitung bereits publizierter, sektorspezifischer  BVT Schlussfolgerungen wird zudem der Fortentwicklung zum Stand der Technik in der neuen technischen Anleitung Rechnung getragen.

Eine weiteres Novum stellt die Integration der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in die TA Luft dar, durch die erstmalig eine bundesweite Rechtsverbindlichkeit zur Bewertung von Geruchsimmissionen entsteht. Dabei bleibt es abzuwarten, ob diese Maßnahme in Zukunft auch zum gewünschten Ziel eines bundeseinheitlichen Vollzugs im Bereich der Bewertung von Gerüchen führen wird.

Ebenfalls neu hinzugetreten ist die Betrachtung der Energieeffizienz, die im neuen Kapitel 5.2.11 der TA Luft 2021 Einzug erhält. Entsprechend der neuen Regelung sind zukünftig Angaben zum Energieeinsatz in Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich. Unsere Erfahrungen zeigen bereits heute, dass einzelne Genehmigungsbehörden umfangreiche Angaben zum Energieeinsatz im Rahmen von Zulassungsverfahren auf Basis der Neuregelung einfordern. Dabei wird mittels Fragebögen ein sehr detaillierter Ermittlungsgrad der verwendeten Energieneinsätze der einzusetzenden Aggregate und Geräte abgefragt. Der Verweis auf ein zertifiziertes Energie-Managementsystems nach ISO 50001 reicht in diesem Zusammenhang zukünftig nicht mehr aus, kann jedoch als Erkenntnisquelle für die Ermittlung der benötigten Daten herangezogen werden.

Im Hinblick auf die zukünftigen politischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass etwaige behördliche Anforderungen entsprechend der allgemein gehaltenen Ausführungen in der TA Luft 2021, durchaus zu arbeitsintensiven und umfassenden Ausarbeitungen zu diesem neuen Prüfpunkt in Antragsunterlagen münden.

Gerne unterstützen wir Sie diese Aufgaben effizient und schlank aber auch rechtlich belastbar abzuarbeiten. Sprechen Sie uns gerne an!

 

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