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Back to Black - Erdöl und Braunkohle als Ersatz für Erdgas?

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs bestehen in der Industrie derzeit akute Ängste vor einer potentiellen Gasverknappung, von der insbesondere energieintensive Industrieanlagen enorm stark betroffen wären.

Am 06. Juli 2022 hat die EU-Kommission beschlossen, Atomenergie sowie Erdgas als klimafreundlich einzustufen. Industrieanlagen, die bereits in den vergangenen Jahren ihre Produktionsprozesse auf den vermeintlich klimafreundlichen Energieträger Erdgas umgestellt haben oder ganz und gar basierend auf diesem geplant wurden, können nur produzieren, wenn Erdgas ausreichend und zu adäquaten Marktpreisen zur Verfügung steht. Ein Gasembargo stellt daher eine Existenzbedrohung für eine Vielzahl von Industriebetrieben dar, die ohne das benötigte Gas umgehend den Betrieb einstellen müssten.  

Um die Abhängigkeit von Erdgas zu verringern und das Risiko eines Totalausfalls zu minimieren, streben einzelne Betriebe daher bereits heute die Umrüstung bestehender Erdgasbrenner auf Vielstoffbrenner an. Der Trend scheint damit zurück zu den schwarzen Brennstoffen Heizöl EL und Braunkohlestaub zu gehen - "back to black". Nach Betreiberaussagen gestaltet sich die Beschaffung solcher Vielstoffbrenner sowie der benötigten Lagerbehälter allerdings bereits schwierig. 

Aufgrund der angespannten Situation ist es verständlich, dass Anlagenbetreiber versuchen die Umrüstung der Anlagen möglichst kurzfristig durchzuführen. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass die Änderung des Brennstoffs auch eine Änderung der Anlage bedeutet, die in der Regel nicht als unwesentlich bewertet werden kann. Immissionsschutzrechtlich zugelassene Anlagen benötigen daher zumindest eine Anzeige nach § 15 BImSchG oder sogar eine Genehmigung nach § 16 BImSchG, um einen legalen Betrieb mit den alternativen Brennstoffen zu ermöglichen.

In Abhängigkeit der zu verwendenden Brennstoffe sind zudem Themen wie z.B. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der Explosionsschutz, die Störfallverordnung und andere Themen für die Betriebszulassung zu beachten, was insbesondere bei Unvollständigkeit der Antragsunterlagen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen der Zulassung führen kann.  

Erste Bundesländer haben deshalb bereits Handlungsbedarf erkannt, die Zeitschiene bei der anstehenden Vielzahl an Zulassungsverfahren im Blick zu behalten. So wurde durch das Land Sachsen kurzfristig ein Erlass veröffentlicht, der bei Bedarf die Duldung des Anlagenbetriebs auch ohne Genehmigung vorsieht. Der Erlass ist jedoch nicht als Persilschein zu verstehen, da auch die Erteilung der Duldung erst durch einen Rechtsakt der zuständigen Behörden erteilt werden kann. Voraussetzung für die Erteilung ist hierbei wiederrum, dass bereits ein Antrag auf Erteilung der Genehmigung gestellt wurde. 

Haben Sie Fragen hinsichtlich der erforderlichen Zulassungen für Ihre Anlage? Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Sicherstellung Ihres Anlagenbetriebes!