News

ChatGPT – Vereinfachung für Genehmigungsverfahren?

Es ist unbestreitbar, dass künstliche Intelligenz unser Leben in den letzten Jahren immer stärker beeinflusst hat. Die schnelle Beantwortung von Fragen durch KI-unterstütze Suchmaschinen und Verbesserungen bei der Spracherkennung sind nur zwei von etlichen Beispielen für die Präsenz von künstlicher Intelligenz, die unseren Alltag zunehmend vereinfacht. Es ist bereits absehbar, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren noch weiter verstärken wird.

ChatGPT – Vereinfachung für Genehmigungsverfahren?

Mit ChatGPT (Generated Pre-Trained Transformer) und dem kürzlich angekündigten Pendant „Bard“ des Internetgiganten Google, steht künstliche Intelligenz vor einem weiteren Schritt in Richtung einer breiteren gesellschaftlichen Anwendung. Wir haben uns daher die Frage gestellt, kann ChatGPT eine Vereinfachung für Genehmigungsverfahren darstellen? Wir haben den Helfer daher selbst gefragt: „Kann ChatGPT eine Vereinfachung für Genehmigungsverfahren sein?“

Die Antwort von ChatGPT:

ChatGPT kann in einigen Fällen eine Vereinfachung für Genehmigungsverfahren sein, insbesondere wenn es sich um repetitive, vorhersagbare und gut strukturierte Prozesse handelt. Zum Beispiel können Unternehmen Chatbots mit ChatGPT-Technologie einsetzen, um automatisierte Kundeninteraktionen zu ermöglichen und Kundenanfragen schnell und effizient zu bearbeiten. Dies kann Zeit und Ressourcen sparen und dazu beitragen, die Kundenzufriedenheit zu steigern.

Allerdings sollte beachtet werden, dass ChatGPT allein nicht in der Lage ist, komplexe Genehmigungsverfahren zu ersetzen, bei denen menschliches Ermessen und Urteilsvermögen erforderlich sind. In solchen Fällen können KI-Modelle wie ChatGPT als Unterstützungsinstrumente dienen, um die Effizienz und Genauigkeit der Entscheidungsfindung zu verbessern.

Es ist wichtig, dass bei der Implementierung von KI-Modellen wie ChatGPT ethische und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie fair und transparent sind und den Schutz der Privatsphäre und der Daten gewährleisten.

Die Grenzen von ChatGPT

Auch wenn künstliche Intelligenz bereits in der Lage ist, menschenähnliche Konversationen zu führen und Antworten durch einen dialogischen Austausch auf die persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden, hat ChatGPT seine Grenzen.

Bei genauerem Hinschauen fällt auf, dass dem Chatbot insbesondere in speziellen Themen und bei komplexen Fragestellungen derzeit noch kein ausreichendes Wissen zur Verfügung steht und die KI inhaltlich daher schnell an ihre Grenzen stößt. ChatGPT verfügt nur über die Informationen, auf die es während seiner Ausbildung trainiert wurde. Dieser Lernprozess bewirkt, dass die Aktualität nicht immer gegeben und die Gestaltung der durch den Chatbot generierten Informationen nicht unabhängig ist.

Ein Risiko der Nutzung von ChatGPT besteht im Datenschutz. Der Chatbot sammelt Daten über die Nutzerinnen und Nutzer, um besser zu lernen und sich zu verbessern. Es besteht die Gefahr, dass diese Daten missbraucht werden könnten, wenn Sie in die falschen Hände geraten. Außerdem stellt sich auch die Frage wie der Chatbot mit Betriebsgeheimnissen umgeht. 

KI als Werkzeug

ChatGPT, Bard und andere KI-basierte Modelle haben das Potenzial, unser Leben und unsere Arbeit in vielen Bereichen deutlich zu erleichtern. Die Implementierung von Chatbots als Unterstützungsinstrument in E-Mail-Software wird beispielsweise zu einer Erleichterung bei der Kommunikation und Steigerung der Effizienz und Genauigkeit führen.

Für die Erstellung von Genehmigungsunterlagen stellt ChatGPT derzeit nur einen geringen Mehrwert dar. Die Beschreibung von Inhalten, bei der die Bewertung komplexer Sachverhalte und die zielgerichtete Integration von Fachwissen aus verschiedenen Quellen benötigt wird, kann durch die KI derzeit nicht bewerkstelligt werden.

Künstliche Intelligenz kann bereits heute ein Werkzeug sein, das bei vielerlei Aufgaben unterstützen kann und das man mit Bedacht eingesetzt, in gewissen Situationen einen enormen Mehrwert bietet. Bis zu einer „Antragserstellung auf Knopfdruck“ ist es jedoch noch ein weiter Weg.