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Neue Wege im im Lärmschutz: Der Referentenentwurf zur TA Lärm

Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bringt bedeutende Neuerungen mit sich, die eine flexiblere Handhabung von Lärmgrenzwerten ermöglichen sollen. Ziel ist es, die Wohnraumentwicklung in urbanen Gebieten zu fördern und gleichzeitig den Schutz der Anwohner vor übermäßigem Lärm sicherzustellen.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist eine Verwaltungsvorschrift, die seit 1998 als Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dient. Sie regelt die Anforderungen an den Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschemissionen, die von gewerblichen und industriellen Anlagen ausgehen. Die TA Lärm legt fest, wie Lärmimissionen gemessen und bewertet werden und welche Grenzwerte je nach Gebietstyp einzuhalten sind.

Der Referentenentwurf zur Änderung der TA Lärm bringt drei wichtige Neuerungen mit sich:

  • Einführung eines neuen Gebietstyps:

Der neue Gebietstyp "dörfliches Wohngebiet" soll in die TA Lärm integriert werden, da dieses bereits in der BauNVO eingeführt wurde. „Dörfliche Wohngebiete“ (DW) sind gemäß § 5a BauNVO primär Wohngebiete, in denen auch land- und forstwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe untergebracht werden können. Die Nutzungsmischung muss dabei nicht gleichgewichtig sein.

  • Einführung neuer Immissionsrichtwerte:

Für dörfliche Wohngebiete (eine neue Kategorie) sollen tagsüber 57 dB(A) und nachts 42 dB(A) als Grenzwerte festgesetzt werden. In urbanen Gebieten, Kern- und Mischgebieten sowie allgemeinen Wohngebieten, die an gewerbliche oder industrielle Zonen angrenzen, gelten zukünftig nun höhere Nachtrichtwerte: 50 dB(A) in urbanen Gebieten, 48 dB(A) in Kern- und Mischgebieten und 43 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte geringfügig überschreiten.

  • Flexibilisierung der Regelungen:

Die neue Sonderregelung erlaubt unter bestimmten Bedingungen höhere Nachtrichtwerte bis zum Jahr 2032, um die Schaffung von Wohnraum in Innenstädten zu erleichtern. Voraussetzungen sind unter anderem die Wiedernutzbarmachung von Flächen und spezielle bauliche Maßnahmen wie schalldämmende Fensterkonstruktionen.

Fehlerkorrekturen und Aktualisierungen:

Weiterhin sollen redaktionelle Fehler in der bisherigen TA Lärm korrigiert sowie Verweise auf veraltete DIN-Normen, z.B. von DIN EN 60651 auf DIN EN 61672-1 (Juli 2014) aktualisiert werden.

Unser Fazit

Die Umsetzung der neuen Gebietstypen und die Anpassung bestehender Bebauungspläne könnten Herausforderungen mit sich bringen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen "dörflichen Wohngebieten" und "Dorfgebieten" könnte in der Praxis Schwierigkeiten bereiten. Während dörfliche Wohngebiete stärker auf die Wohnnutzung fokussieren und eine flexiblere Nutzungsmischung ermöglichen, sind Dorfgebiete traditionell auf eine gleichgewichtige Mischung von Wohn- und landwirtschaftlicher Nutzung ausgelegt. Wie das jedoch ohne Kleinteilige Überarbeitung aussehen könnte ist noch nicht ersichtlich. Die neuen Immissionsrichtwerte für diese dörflichen Wohngebiete könnten einigen bereits bestehenden Anlagen das Leben mehr als schwer machen. Bei Überprüfung des tatsächlichen Nutzens in der Region werden hier einige Gespräche notwendig werden. Zu überarbeitende und zukünftige Bebauungspläne stehen damit vor weiteren Schwierigkeiten sinnvolle und gleichzeitig pragmatische Planungsgrundlagen darzustellen. Dies erfordert nicht nur zusätzliche Planungsressourcen, sondern auch eine sorgfältige Abwägung, wie die neuen Richtwerte und baulichen Anforderungen in die vorhandenen Strukturen integriert werden können. Die Praxis wird zeigen, wie gut die neuen Regelungen umgesetzt werden können und welche Anpassungen möglicherweise noch notwendig sind.