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Wer ist eigentlich dieser KARL? – Die Novellierung der EU Kommunalabwasserrichtlinie

Wasser ist unverzichtbar – für unser Leben, die Umwelt und zentrale Bereiche wie Energie und Industrie. Doch wie können wir die Nutzung und den Schutz dieser Ressource nachhaltiger gestalten? Mit der Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) stehen strengere Grenzwerte, neue Reinigungsstufen und innovative Maßnahmen wie Abwassermonitoring im Fokus. Erfahren Sie, welche Änderungen kommen und wie sie bis 2045 unsere Gewässer, Gesundheit und Infrastruktur beeinflussen werden.

Wasser ist ein Grundstein des Lebens und berührt viele unserer alltäglichen Lebensbereiche: Gesundheit, Ernährung und Umwelt, um nur einige zu nennen. 

Allein in der Energieerzeugung werden in Deutschland jährlich etwa 25 Milliarden Kubikmeter Kühlwasser verbraucht. Gleichzeitig erzeugen 7.400 Wasserkraftwerke ca. 20 Terawattstunden Strom – ein weiterer Beleg für die immense Bedeutung des Wassers. 

Auch die Industrie greift in großem Umfang auf Wasser zurück: Über 130.000 Industriebetriebe in Deutschland weisen einen hohen Wasserbedarf auf. Neben dem Wasserverbrauch spielt auch der Umgang mit den entstehenden Abwässern eine entscheidende Rolle. Zum Schutz bestehender Gewässer leisten dabei die über 10.000 kommunalen Kläranlagen in Deutschland, die der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) unterliegen, einen wesentlichen Beitrag. 

Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) 

Anfang November hat der EU-Ministerrat der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie zugestimmt. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird noch im vierten Quartal 2024 erwartet. Die Umsetzung in deutsches Recht soll innerhalb von 30 Monaten erfolgen. KARL ist Teil der EU-Initiativen im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplans für Luft, Wasser und Boden. 

Wichtige Änderungen der Novellierung 

Erhöhte Grenzwerte:

  • Strengere Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff in der dritten Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen. 

Vierte Reinigungsstufe: 

  • Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Reduzierung spezieller Spurenstoffe, insbesondere sogenannter „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS). 
  • Hersteller von Produkten wie Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten sollen mindestens 80 % der Investitions- und Betriebskosten übernehmen. Die Übernahme der restlichen Kosten in Höhe 20 % sollen im Rahmen des nationalen Rechts geregelt werden. 

Anwendung der Anforderungen: 

  • Gültig für Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten (EW). 
  • Für Anlagen mit 10.000–150.000 EW gelten die Anforderungen nur bei Einleitung in gefährdete Gebiete. Eine Definition gefährdeter Gebiete steht noch aus. 

Staffelung der Umsetzung: 

  • Die Einhaltung der neuen Vorgaben soll bis 2045 gestaffelt erfolgen. 

Zusätzliche Maßnahmen: 

  • Einführung von Abwassermanagementplänen zur Reduzierung von Überläufen in Gewässer. 

  • Abwassermonitoring zur Ermittlung von Krankheitserregern wie beispielsweise SARS-CoV-2, Polioviren und Grippeviren. 

  • Erreichen der Energieneutralität für kommunale Kläranlagen ab 10.000 EW. 

Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der neuen Richtlinie Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der zugehörigen Rechtsverordnungen nach sich ziehen wird.