Umsetzung der neuen IE-Richtlinie durch die 45. BImSchV
Die regulatorischen Anforderungen im Immissionsschutz werden weiterentwickelt – mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen und Anlagenbetreiber. Die geplante Einführung der 45. BImSchV bringt neue Verpflichtungen für IED-Anlagenbetreiber, unabhängig von deren Größe. Im Fokus stehen eine verstärkte Umweltkontrolle, eine strengere Überwachung von Emissionswerten und eine höhere Transparenz bei Umweltmaßnahmen.
Aktuell liegt die 45. BImSchV als Referentenentwurf vor. Aufgrund der erfolgten Neuwahlen bleibt abzuwarten, wie die endgültige Umsetzung erfolgt. Klar ist jedoch, dass die Verordnung zur Umsetzung der IE-Richtlinie erforderlich ist und in irgendeiner Form kommen wird.
Eine zentrale Neuerung ist die verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) für alle IED-Anlagen. Der Umfang und die Formalisierung müssen an die spezifischen Umweltauswirkungen der jeweiligen Anlage angepasst sein. Zudem müssen Transformationspläne erstellt, regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden, um nachhaltige Entwicklungen sicherzustellen. Ergänzend werden Umweltleistungsindikatoren eingeführt, die eine effizientere Ressourcennutzung ermöglichen und als Maßstab für den Umweltschutz dienen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist das neue Chemikalienmanagement. Betreiber sind künftig verpflichtet, eine umfassende Risikobewertung der verwendeten Chemikalien durchzuführen, mögliche Substitutionsoptionen für gefährliche Stoffe zu prüfen und Maßnahmen zur Reduktion umwelt- und gesundheitsgefährdender Emissionen zu ergreifen. Zudem muss ein detailliertes Chemikalienverzeichnis geführt werden, das nicht nur eingesetzte Stoffe und deren potenzielle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt dokumentiert, sondern auch Strategien zur sicheren Handhabung und Entsorgung enthält. Diese Anforderungen bedeuten eine zusätzliche administrative Belastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Da sie jedoch direkt aus der IE-Richtlinie resultieren, wird es keinen Weg daran vorbeiführen.
Neben diesen neuen Pflichten bringt die geplante Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) weitere Verschärfungen. Betreiber müssen umfassendere Nachweise zur Ressourcenschonung und Umweltleistung erbringen. Verstöße gegen Betreiberpflichten können mit Sanktionen von bis zu drei Prozent des Gesamtumsatzes eines Unternehmens belegt werden. Zudem müssen Emissionswerte und weitere Umweltinformationen öffentlich zugänglich gemacht werden, um die Transparenz zu erhöhen.
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung muss bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht überführt werden. Besonders betroffen sind Anlagen der Energie-, Chemie-, Metallverarbeitungs- und Papierindustrie. Die verschärften Anforderungen sollen sicherstellen, dass Emissionsbandbreiten auf einem technisch erreichbaren Minimum gehalten werden.
Ob Unsicherheiten oder konkrete Fragen – wir stehen Ihnen zur Seite, um die neuen Anforderungen erfolgreich umzusetzen. Sprechen Sie uns an!